Schulordnung

Oberschule an der Lehmhorster Straße

Schulordnung

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.

Unsere Schulordnung dient dem friedlichen und erfolgreichen Zusammenleben von Schülern:innen und Mitarbeiter:innen der Schule. Diese gilt jederzeit, auch auf dem Schulweg.
Die Regeln der Schulordnung sind für alle verbindlich. Wer die Regeln der Schulordnung nicht einhält, muss mit schulischen, unter Umständen auch rechtlichen Maßnahmen rechnen.

1. Wir wollen uns an unserer Schule wohlfühlen und wertschätzend miteinander umgehen. Wir achten auf die Einhaltung unserer Regeln und Rituale.
• Ich schütze und achte das Eigentum der Schule und aller, die sich dort aufhalten.
• Ich halte das Gelände und die Unterrichtsräume sauber.
• Ich gehe freundlich und höflich mit anderen um. Ich beleidige, beschimpfe, provoziere oder schlage niemanden.
• Ich verlasse das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur mit der Erlaubnis einer Lehrperson, da ich sonst nicht versichert bin.
• Ich bringe keine Wertsachen oder hohe Geldbeträge mit in die Schule. Bei Verlust von Wertgegenständen haftet die Schule nicht.
• Ich darf mein Mobiltelefon nur dann benutzen, wenn ich vorher die Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers bekommen habe.
• Ich achte auf angemessene Kleidung. Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung.

2. Wir gestalten unser Schulleben so, dass wir gesund bleiben.
• Ich verbringe die Pausen auf dem Schulhof oder in den dafür vorgesehenen Räumen.
• Nach dem Unterricht verlasse ich umgehend das Schulgrundstück. Nur Schüler:innen unserer Schule und Kindern bis zu 12 Jahren ist das Spielen auf dem Schulgrundstück an Werktagen bis 18.00 Uhr erlaubt.
• Ich verhalte mich in den Pausen so, dass andere nicht gestört werden und sich erholen können.
• In der Mensa verhalte ich mich ruhig. Ich räume mein Geschirr und meinen Abfall nach dem Essen weg und stelle meinen Stuhl ran.
• Ich löse Probleme und Streit ohne Gewalt.
• Wenn ich einen Streit oder Konflikt nicht alleine lösen kann, bitte ich eine Lehrperson, die Sozialpädagog:innen oder die Schulleitung um Unterstützung.
• Ich bringe keine gefährliche Gegenstände oder Waffen mit in die Schule.
• Ich weiß und beachte, dass Alkohol, Drogen und Rauchen auf dem Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen verboten sind.
• Im Falle eines Alarms richte ich mich nach den festgelegten Bestimmungen und verlasse das Gebäude auf den vereinbarten Fluchtwegen.

3. Wir tragen alle dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler individuell beraten werden, bestmögliche Schulabschlüsse erreichen und optimal auf weiterführende Schulen und das Berufsleben vorbereitet sind.
• Ich erscheine regelmäßig und pünktlich zum Unterricht und bei Schulveranstaltungen. Bei Verspätungen entschuldige ich mich unaufgefordert.
• Bei Krankheit oder anderen Versäumnissen lege ich unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung vor.
• Wenn ich krank war, kümmere ich mich eigenständig um die verpassten Unterrichtsinhalte und das Unterrichtsmaterial.
• Ich habe meine Unterrichtsmaterialien und mein Sportzeug dabei.
• Ich beteilige mich am Unterricht und beachte die Anweisungen der Lehrpersonen.
• Ich richte mich auch nach unseren zusätzlich vereinbarten Klassenregeln.

4. Wir nutzen die Vielfältigkeit der Menschen an unserer Schule als Chance.
• Ich respektiere die Meinung der anderen, wenn diese mit unseren demokratischen Werten und dem Grundgesetz vereinbar ist.
• Ich werde durch mein Verhalten dazu beitragen, dass niemand wegen des Aussehens, der Kleidung, der Herkunft, der sexuellen Orientierung oder einer anderen Meinung von anderen gemobbt oder belästigt wird.

5. Wir arbeiten teamorientiert und tragen zum Erfolg und Fortschritt unserer Schule bei.
• Ich bin hilfsbereit und unterstütze andere im Schulalltag.

6. Wir wollen mit den Menschen im Stadtteil und unseren Kooperationspartnern gemeinsam unsere Schule entwickeln und gestalten.
Bei allen Verstößen gegen die Schulordnung wird geprüft, ob eine Ordnungsmaßnahme nach dem bremischen Schulgesetz anzuwenden ist.